Information zum Winterdienst
Winterdienst: November 2024 bis März 2025
(1) Bis zum 31.12.2024 sind die Anlieger auf der Gehwegseite zum Winterdienst verpflichtet, ab 01.01.2025 wechselt diese Pflicht auf die Anlieger der dem Gehweg gegenüberliegenden Seite.
(2) die Räum- und Streupflicht beginnt um 7.00 Uhr und endet um 20.00 Uhr; es ist nicht vorgeschrieben, während des Schneefalls den Gehweg ständig zu räumen; dies ist erst geboten, wenn es nicht mehr schneit
(3) als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt oder ähnliches abstumpfendes Material zu verwenden; Salz darf nur in geringen Mengen zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückstände verwendet werden; Asche darf nicht verwendet werden
(4) Halten Sie die Ober- und Unterflurhydranten von Schnee und Eis frei, damit die Feuerwehr im Brandeinsatz schnell Löschwasser zur Verfügung hat
(5) Halten Sie die Einlaufschächte der Straßenentwässerung frei, damit Schmelzwasser ablaufen kann
Die vorstehende Anordnung ist auf Widerruf, voraussichtlich bis zum 31.März 2025 gültig.