Dorferneuerung
Anfang März 2020 beschloss der Stadtrat das gemeinsam von Planungsbüro IPU GmbH aus Erfurt, der Stadtplanung der Stadtverwaltung Hildburghausen und dem Gemeindeentwicklungsbeirat erarbeitete Gemeindeentwicklungskonzept für die dörflich geprägten Stadt- und Ortsteile von Hildburghausen.
Gemeindliches Entwicklungskonzept
Gemeindliches Entwicklungskonzept - Kartenteil
Hiermit wurde die Grundlage für die weitere Entwicklung der Stadt- und Ortsteile geschaffen, womit sich die Stadt Hildburghausen Mitte März 2020 beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum als Aufnahme als Förderschwerpunkt in das Programm der Dorferneuerung bewarb.
Förderschwerpunkt Dorferneuerung
Am Freitag, den 09.10.2020 überrreichte Staatsekretär im Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft Torsten Weil die offizielle Förderurkunde für den Förderschwerpunkt Dorferneuerung an Bürgermeister Tilo Kummer. Alle 9 Stadt- und Ortsteile von Hildburghausen wurden nach einem langwierigen Prozess als Fördershwerpunkt in die Dorferneuerung aufgenommen, mit dem Ziel unsere Stadt- und Ortsteile noch Lebenswerter zu gestalten.
Ziele der Dorferneuerung
Ziele sind die nachhaltige Verbesserung der Wohn-, Umwelt-, Arbeits- und Lebensverhältnisse sowie der Erhalt der dörflichen Strukturen und historischer Bausubstand in unseren Orten. Leerstehende Gebäude und Brachflächen sollen einer neuen Nutzung zugeführt, modernisierungsbedürftige Häuser saniert, Baulücken geschlossen und Defizite in den Ortskernen behoben werden.
Förderung
Gefördert werden Projekte, die der Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters dienen, einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklung dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse.
Im privaten Bereich:
- Wohngebäude (nur Außenhülle, d. h. Dach und/oder Fassade)
- Nebengebäude, Hofflächen, Einfriedungen
- Umnutzung dörflicher Bausubstanz
Im kommunalen Bereich:
- Vereinsräume und Infrastruktur für den Breitensport
- (Teil-)Abriss, Entsiegelung und Entsorgung von Bauschutt
- Nebengebäude, Hofflächen, Einfriedungen
- Umnutzung dörflicher Bausubstanz
Zuschüsse
- bis zu 65% für gemeinnützige juristische Personen (u. U. Vereine)
- bis zu 35% für natürliche Personen, Personengesellschaften sowie juristische Personen des privaten Rechts (max. 15.000 Euro)
- LEADER-Bonus + 10% (bei Eignungsnachweis durch örtliche RAG und besonderem Stellenwert des Vorhabens)
Die Höhe der zuwendungsfähigen Ausgaben muss mind. 7.500 Euro brutto betragen.
Weitere Informationen zur Förderung im Rahmen der Dorferneuerung finden Sie hier:
Informationen zur Dorferneuerung