Anträge
Entsprechend §62 Personenstandsgesetz können die folgenden Urkunden nun auch online beantragt werden:
Geburtsurkunde (Anforderung einer Urkunde aus dem Geburtsregister)
Sterbeurkunde (Anforderung einer Urkunde aus dem Sterberegister)
Eheurkunde (Anforderung einer Urkunde aus dem Eheregister) früher Heiratsurkunde
Urkunde Lebenspartnerschaft (Anforderung einer Urkunde aus dem Lebenspartnerschaftsregister)
Mit der Einführung des elektronischen Personalausweises gibt es auch die Möglichkeit, beim Bundesamt für Justiz bestimmte Anträge online zu stellen. Zurzeit können Sie Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Um einen Antrag online stellen zu können, benötigen Sie:
Einen neuen Personalausweis oder einen elektronischen Aufenthaltstitel jeweils mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
Ein Kartenlesegerät zum Auslesen des Ausweisdokumentes.
Die ab dem 1. November 2014 verfügbare AusweisApp2. Frühere Versionen sind nicht nutzbar.
Ggf. ein digitales Erfassungsgerät (beispielsweise Scanner oder Digitalkamera) um Nachweise hochzuladen. (Quelle: Online-Portal des Bundesamts für Justiz)
Führungszeugnis beantragen / Auskunft aus dem Gewerbezentralregister beantragen